I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und durch den Fotografen durchgeführte Lieferungen, Leistungen und Angebote.
Sie gelten als vereinbart, mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit Zustandekommen des Auftrags.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen sieben Werktagen zu erklären, spätestens jedoch bis zur Erbringung der Leistung (oder Teilleistung) durch den Fotografen.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese explizit schriftlich anerkennt.
Alle vom Fotografen hergestellten Produkte, unabhängig der Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digital oder Analog)
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für zukünftige Angebote, Aufträge und sonstige Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
Der Kunde bekommt in der Regel bei dem ersten Angebot eine Ausfertigung der AGB, ein Download auf der Website ist jederzeit in der aktuellen Version möglich.
II. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Ist kein Honorar vereinbart worden und auch kein Angebot erstellt worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen MwSt.
Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars anteilig bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Die Zahlungsmöglichkeiten sind auf Angebot und Rechnung angegeben.
Ist eine Anzahlung bei Terminvereinbarung fällig, wird diese auf dem Angebot ausgewiesen.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) nach Eingang der Rechnung und vollständig unter Angabe des Kundennamens und der Auftragsnummer/Rechnungsnummer zu zahlen.
Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das Entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtig bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
Bis zur vollständigen Begleichung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen, eine Verwendung vor Begleichung des Honorares ist somit ausgeschlossen.
III. Ausfall & Vertragsstrafe
Storniert der Auftraggeber den Auftrag, steht dem Fotografen ein Ausfall Honorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertrags Vereinbarung: 20%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Bereits erbrachte (Teil-)Leistungen sind in voller Höhe anteilig zu Begleichen.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgte) Nutzung, Verwendung, öffentlichen Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte bzw übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IV. Urheber und Nutzungsrechte
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs. 1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exlusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
Mit der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde an den gefertigten Lichtbildern – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eingeschlossen ist das Recht, das Lichtbild für private Zwecke zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Sofern auf dem Lieferschein kein Verwendungszweck angegeben wurde ist eine über die oben genannten Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung durch den Fotografen genehmigungspflichtig, dies gilt insbesondere für die Veränderung des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes. Dies ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen nur bei Kennzeichnung erlaubt. Auch darf das Bildmaterial ohne Genehmigung nicht abgezeichnet werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Ausgenommen hiervon ist die private Nutzung und die Nutzung zur Eigenwerbung. (z.B. darf ein Bild für eine Sedcard an eine Modelagentur weitergegeben werden)
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder & Negative) an den Auftraggeber erfolgt nicht.
Eine Verwendung der Bilder in pornografischem Kontext ist grundsätzlich ausgeschlossen.
V. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc obliegt dem Kunden.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
VI. Bildbearbeitung und -auswahl,
Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine Online-Galerie für mindestens 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.
Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen vollständig bearbeite. Wählt der Kunde mehr als die vereinbarte Anzahl an zu bearbeitenden Bildern aus ohne zusätzliche Bearbeitung zu bestellen, darf der Fotograf aus der gesamt ausgewählten Bildern die vereinbarte Anzahl aussuchen.
Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden. Dies geschieht in der Regel binnen 2 Monate
Es steht dem Fotografen frei einen Dritten mit der Bearbeitung der Bilder zu beauftragen. Sofern dies nicht explizit durch den Kunden beauftragt wurde, fallen hierfür keine extra Kosten an.
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 41 Arbeitstagen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben.
Reklamationen, die den Inhalt der Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsmäßig und wie verzeichnet zugegangen.
Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
IX. Rückgaberecht
Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis lediglich zum Zwecke der Prüfung ist analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind unwiderruflich zulöschen bzw sind die Datenträger zurückzugeben (CD's / DVD's o.ä.) dürfen alternativ vernichtet werden).
X. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Fürstenfeldbruck.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Version 1.0 - Stand 21.06.2020
Die gesamten AGB's könnt ihr hier herunterladen.
Diese AGB's sind an den AGS's von ver.di orientiert